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   SG Düsseldorf, 24.08.2007 - S 43 AS 217/07 ER   

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https://dejure.org/2007,21421
SG Düsseldorf, 24.08.2007 - S 43 AS 217/07 ER (https://dejure.org/2007,21421)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.08.2007 - S 43 AS 217/07 ER (https://dejure.org/2007,21421)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. August 2007 - S 43 AS 217/07 ER (https://dejure.org/2007,21421)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Gewährung von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Ablehnung weiterer Sozialleistungen wegen fehlender Mitwirkung; Voraussetzungen für eine Kürzung bzw. Untersagung von Leistungen wegen fehlender Mitwirkung; Kriterien für die Einordnung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 24.08.2007 - S 43 AS 217/07
    Dies ändert jedoch nichts daran, dass der Antragsteller allein, soweit es um ihm gewährte SGB II-Leistungen geht, Leistungsbezieher ist, also "Leistungen erhält" i.S.d. § 60 Abs. 1 Satz 1 SGB I. Das SGB II kennt nämlich keinen Anspruch einer Bedarfsgemeinschaft als solcher, sondern Anspruchsinhaber sind jeweils alle einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006, Az. B 7b AS 8/06 R m.w.N).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus SG Düsseldorf, 24.08.2007 - S 43 AS 217/07
    Sollten die weiteren Ermittlungen der Antragsgegnerin eine Bejahung des Vorliegens der Vermutungsvoraussetzung des § 7 Abs. 3a Nr. 1 SGB II ergeben, würde dies dazu führen, dass hinsichtlich der Frage, ob es sich bei dem Zusammenleben des Antragstellers und der Frau H in einem gemeinsamen Haushalt um ein solches handelt, bei dem - entsprechend dem Gesetzeswortlaut - nach verständiger Würdigung der wechselseitige Wille anzunehmen ist, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen bzw. ob es sich - entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Vorliegen einer eheähnlichen Gemeinschaft (vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Urteil vom 17.11.1992, Az. 1 BvL 8/87, BVerfGE 87, 234 ff.) - um eine Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau handelt, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen auszeichnet, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen, also über die Beziehungen in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft hinausgehen, zunächst weitere Ermittlungen der Antragsgegnerin nicht erforderlich sind, sondern sie vermuten darf, dass dies der Fall ist.
  • BSG, 20.10.2005 - B 7a AL 18/05 R

    Rücknahme bzw Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 24.08.2007 - S 43 AS 217/07
    Bei einer Entziehung und Versagung nach § 66 SGB I handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 31.01.2006, Az. B 11a AL 13/05 R sowie Urteil vom 20.10.2005, Az. B 7a AL 18/05 R).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Auszug aus SG Düsseldorf, 24.08.2007 - S 43 AS 217/07
    So können zu den Mitwirkungspflichten nach § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB I Auskünfte über Einkommen und Vermögen eines Dritten gehören, wenn und soweit sie für die begehrte Sozialleistung erheblich sind, jedoch beschränken sich diese Pflichten auf Tatsachen, die dem Antragsteller bzw. Leistungsempfänger bekannt sind, ohne dass hieraus eine eigene Ermittlungspflicht oder Pflicht zur Vorlage von im Besitz des Dritten stehenden Dokumenten erwächst (vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 17.05.1995, Az. 5 C 16/93, BVerwGE 98, 195 ff. = NJW 1995, 2802 f. = FEVS 46, 1 ff.; entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin hat das BVerwG in dieser Entscheidung gerade nicht ausgesprochen, dass sich ein Leistungsempfänger die fehlende Auskunftsbereitschaft eines Dritten als Verletzung einer eigenen Mitwirkungspflicht i.S.d. § 66 Abs. 1 SGB I zurechnen lassen muss, sondern dass, wenn nach Ausschöpfung aller anderen der Behörde zur Verfügung stehenden Sachaufklärungsmöglichkeiten als der möglichen Auskünfte oder Vorlagen von Urkunden Dritter die tatsächliche Hilfebedürftigkeit eines in eheähnlicher Lebensgemeinschaft lebenden Hilfesuchenden unaufgeklärt bleibt, die Hilfe im Sinne einer materiellen Entscheidung abzulehnen ist; vorliegend geht es jedoch nicht um eine materielle Entscheidung über die Hilfe, da eine solche bereits in Form des Bewilligungsbescheides der Antragsgegnerin vom 24.05.2007 getroffen wurde; eine weitere materielle Entscheidung hierüber könnte allein in Form einer Rücknahme- oder Aufhebungsentscheidung nach den §§ 45, 48 SGB X erfolgen.).
  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 13/05 R

    Aufhebung der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 24.08.2007 - S 43 AS 217/07
    Bei einer Entziehung und Versagung nach § 66 SGB I handelt es sich um eine Ermessensentscheidung (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 31.01.2006, Az. B 11a AL 13/05 R sowie Urteil vom 20.10.2005, Az. B 7a AL 18/05 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.08.2006 - L 9 AS 349/06

    Voraussetzung für die Annahme einer Partnerschaft im Sinne des neugefassten § 7

    Auszug aus SG Düsseldorf, 24.08.2007 - S 43 AS 217/07
    Die Antragsgegnerin ist als Leistungsträgerin für den Nachweis der Voraussetzungen der Vermutungsregeln des § 7 Abs. 3a SGB II als anspruchsvernichtende Tatsachen beweispflichtig beziehungsweise im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Glaubhaftmachung verpflichtet (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 03.08.2006, Az. L 9 AS 349/06 ER), was umso mehr gilt, als sie bislang selbst vom Nichtbestehen einer Einstands- und Verantwortungsgemeinschaft und damit Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft ausging.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2007 - L 5 B 1173/06

    Nichtleistung durch Behörde trotz Leistungsbewilligung; vorläufige

    Auszug aus SG Düsseldorf, 24.08.2007 - S 43 AS 217/07
    Da es sich bei einem Leistungen nach dem SGB II entziehenden Bescheid auf der Grundlage des § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I um einen Verwaltungsakt handelt, der i.S.d. § 39 Nr. 1 SGB II über Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende entscheidet (vgl. Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.01.2007, Az. L 5 B 1173/06 AS ER, L 5 B 1174/06 AS PKH), hat der Widerspruch des Antragstellers vom 01.08.2007 gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 24.07.2007 nach § 39 SGB II keine aufschiebende Wirkung.
  • BVerwG, 12.12.2007 - 1 B 25.07

    D (A), Ausweisung, Falschangaben, Sicherheitsbefragung, Belehrung,

    Auszug aus SG Düsseldorf, 24.08.2007 - S 43 AS 217/07
    Eine solche Unzumutbarkeit ist jedenfalls zu bejahen im Falle einer gegenwärtigen und dringenden Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Beschluss vom 25.06.2007, Az. L 1 B 25/07 AS ER sowie Beschluss vom 18.04.2007, Az. L 7 B 69/07 AS ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2007 - L 7 B 69/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Düsseldorf, 24.08.2007 - S 43 AS 217/07
    Eine solche Unzumutbarkeit ist jedenfalls zu bejahen im Falle einer gegenwärtigen und dringenden Notlage, die eine sofortige Entscheidung unumgänglich macht (vgl. Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), Beschluss vom 25.06.2007, Az. L 1 B 25/07 AS ER sowie Beschluss vom 18.04.2007, Az. L 7 B 69/07 AS ER).
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